Entdecke Kasachstan - QazETA Registrierung 72h vor Einreise nach Kasachstan
Neuigkeiten

QazETA – Neue Einreisebestimmungen für Kasachstan

Neue Einreisebestimmungen für Kasachstan ab 1. November: Reisende müssen sich 72h vor Einreise im Online-Dienst QazETA registrieren.

Kasachstan führt 2026 schrittweise eine neue elektronische Einreisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige aus visumfreien Ländern ein. Davon sind auch deutsche Staatsbürger betroffen, die Kasachstan bislang ohne Visum bereisen können.

Die neue Electronic Travel Authorization (ETA) soll künftig vor der Reise über die digitale Plattform QazETA beantragt werden. Damit führt Kasachstan erstmals eine kostenpflichtige elektronische Vorabgenehmigung für Reisende aus Ländern ein, die grundsätzlich visumfrei einreisen dürfen.

Was ist die QazETA?

Die QazETA ist eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA), die vor der Einreise nach Kasachstan beantragt werden muss. Sie ist kein Visum, sondern eine zusätzliche Einreisevoraussetzung für Staatsangehörige bestimmter visumfreier Länder.

Der Antrag soll grundsätzlich mindestens 72 Stunden vor der geplanten Reise gestellt werden. Nach der Genehmigung ist die ETA 180 Kalendertage gültig und ermöglicht innerhalb dieses Zeitraums mehrere Einreisen nach Kasachstan.

Für deutsche Touristen bedeutet dies: Auch wenn für einen touristischen Aufenthalt weiterhin kein klassisches Visum erforderlich ist, wird künftig zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Was kostet die Einreisegenehmigung?

Die Beantragung über die digitale Plattform QazETA soll derzeit 3.900 Tenge, also ungefähr 7 Euro, kosten.

Wer die Genehmigung erst bei der Einreise an der Grenze beantragt, muss voraussichtlich das Doppelte bezahlen: 7.800 Tenge, etwa 14 Euro.

Für Reisende empfiehlt es sich daher, die ETA bereits vor Reisebeginn online zu beantragen und nicht auf die Möglichkeit einer Beantragung an der Grenze zu setzen.

Die Einführung erfolgt schrittweise

Die neue Regelung wird nicht gleichzeitig für alle Verkehrswege eingeführt. Kasachstan plant eine schrittweise Einführung zwischen August und Dezember 2026.

25. August bis 1. November 2026 – Testphase

Zunächst befindet sich das System im Testbetrieb. Reisende aus visumfreien Ländern können weiterhin ohne ETA nach Kasachstan einreisen. Bei der Einreise werden sie jedoch darauf hingewiesen, dass die elektronische Genehmigung bei einer zukünftigen Reise erforderlich sein wird.

Ab 1. November 2026 – Einreise mit dem Flugzeug

Ab diesem Datum soll die ETA für ausländische Reisende verpflichtend werden, die mit dem Flugzeug nach Kasachstan einreisen.

Für deutsche Urlauber, die beispielsweise nach Almaty oder Astana fliegen, ist dies der erste besonders wichtige Stichtag.

Ab 15. November 2026 – Einreise mit Auto oder Bus über die Außengrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion

Die Verpflichtung wird anschließend auf Reisende ausgeweitet, die die Außengrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) auf dem Landweg überqueren. Dies betrifft unter anderem die Grenzen Kasachstans zu China, Turkmenistan und Usbekistan.

Ab 30. November 2026 – Weitere Landgrenzen

Ab Ende November soll die Regelung auch für Straßenübergänge an den sogenannten inneren Grenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion gelten, insbesondere an den Grenzen zu Russland und Kirgisistan.

Ab 15. Dezember 2026 – Zug- und Seeverkehr

Als letzter Schritt soll die elektronische Einreisegenehmigung auch für Reisende verpflichtend werden, die mit dem Zug oder auf dem Seeweg nach Kasachstan gelangen.

Damit betrifft die neue Regelung beispielsweise auch internationale Zugreisen nach Kasachstan.

Was bedeutet das für deutsche Touristen?

Für deutsche Staatsbürger ändert sich damit vor allem der Ablauf der Reisevorbereitung. Die bisherige visumfreie Einreise bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber künftig durch eine elektronische Vorabgenehmigung ergänzt.

Wer nach dem jeweiligen Stichtag nach Kasachstan reisen möchte, sollte daher vor Reiseantritt:

  1. die ETA über die offizielle QazETA-Plattform beantragen,
  2. den Antrag mindestens 72 Stunden vor der Reise stellen,
  3. die Genehmigung vor Reisebeginn abwarten und
  4. die Bestätigung während der Reise griffbereit haben.

Die ETA soll 180 Tage gültig sein und mehrere Einreisen innerhalb dieses Zeitraums ermöglichen. Sie ist damit insbesondere für Reisende interessant, die Kasachstan innerhalb eines halben Jahres mehrmals besuchen.

Wichtig: Die Regelung befindet sich noch in der Einführung

Die Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung erfolgt schrittweise. Die kasachische Regierung hatte bereits im August 2026 angekündigt, für Staatsangehörige visumfreier Länder ein kostenpflichtiges elektronisches Einreiseverfahren einzuführen. Die Umsetzung sollte anschließend zwischen August und Dezember erfolgen.

Da sich Einzelheiten während einer solchen Einführungsphase noch ändern können, sollten Reisende vor jeder Reise die aktuell gültigen Einreisebestimmungen und die offiziellen Informationen der kasachischen Behörden prüfen.

Für eine Reise nach Kasachstan ab Ende 2026 bedeutet das: Visumfrei heißt künftig nicht mehr automatisch einreisegenehmigungsfrei. Wer aus Deutschland nach Kasachstan fliegt, sollte die neue ETA daher fest in seine Reisevorbereitung einplanen.

Stand: September 2026. Die Angaben zu Gebühren, Fristen und Einführungsterminen entsprechen dem derzeit bekannten Stand und sollten vor Reiseantritt nochmals anhand der offiziellen kasachischen Informationen überprüft werden.